Trade Republic Kirchensteuer eingezogen, obwohl aus der Kirche ausgetreten. Was tun?

Fallstudie: Trade Republic zieht Kirchensteuer von ausgetretenem Kirchenmitglied ein

Ein Mann aus Bayern, der aus der Kirche ausgetreten war, meldete sich bei der Online-Bank Trade Republic und gab an, dass diese fälschlicherweise Kirchensteuer von seinem Konto einbehalten hatte. Dies ist ein typisches Beispiel für ein sehr ärgerliches Problem, das viele Menschen betrifft. Obwohl er dokumentieren konnte, dass er aus der Kirche ausgetreten war und somit keine Kirchensteuer zahlen musste, konnte er das Geld nicht sofort zurückerhalten. Dies ist ein Zeichen dafür, dass Banken und andere Institutionen ihre Prozesse verbessern müssen, um solche Probleme zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen: Was bei Kirchenaustritt und Online-Brokern zu beachten ist

Im Falle eines Kirchenaustritts wird der entsprechende Eintrag in der Steuerkarte aufgenommen.

Bei Online-Brokern wie Trade Republic wird jedoch oft keine neue Steuerkarte eingereicht.

In solchen Fällen greifen die Anbieter auf die letzte bekannte Steuerkarte zurück, was zu Enttäuschungen führen kann.

Erfahrungswerte aus der Community: Wie andere Betroffene mit der Situation umgehen

Betroffene berichten, dass sie sich direkt an den Kundensupport von Trade Republic gewendet haben und ihre Austrittserklärung vorgelegt haben. Durch schnelle und freundliche Unterstützung konnte das Missverständnis in vielen Fällen schnell gelöst werden.

Lösungen finden: Tipps und Tricks, um die Kirchensteuer zurückzufordern und Ärger zu vermeiden

Um die Kirchensteuer zurückzufordern, ist es wichtig, eine Austrittsbestätigung vom zuständigen Pfarramt oder der Kirchengemeinde einzuholen und diese dem Online-Broker vorzulegen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice sollte ebenfalls erfolgen, um eine schnellere Rückzahlung und Klärung zu erreichen. Wer direkt auf eine Einzugsermächtigung verzichten möchte, kann auch eine Dauerauftragsvereinbarung mit der Kirche abschließen.

Wichtig: Austrittsbestätigung von Pfarramt oder Kirchengemeinde einholen, Kontakt mit Kundenservice aufnehmen, bei Verzicht auf Einzugsermächtigung Dauerauftragsvereinbarung mit Kirche abschließen.

Oder einfach in mit der Steuererklärung ausbessern und die Steuer wieder zurückholen.